Kraftfahrzeuge bis 3.500kg zulässige Gesamtmasse
Max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)
Anhänger bis max. 750 kg oder Anhänger und Kraftfahrtzeug nicht mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Alter: ab 17/18 (B17/B)
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg bis max. 3.500kg
Vorbesitz Klasse B benötigt
Alter: ab 17/18 (BE17/BE)
Krafträder mit mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
Alter: ab 24
Krafträder mit mehr als 50 ccm, mehr als 45 km/hMaximal 35 kW
Verhältnis zur Leermasse max. 0,2 kW/kg
Alter: ab 18
Krafträder bis max. 125ccm und max. 11kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15kW
Alter: ab 16
Roller mit max. 45km/h (bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit) Verbrennungsmotor: max. 50ccm
Elektromotor: max. 4kW
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